Neue Maschinenrichtlinie:
Bedeutung für den Brandschutz
Seit über 10 Jahren legt die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geltende Maschinenrichtlinie die grundlegenden Anforderungen für Maschinen, deren Realisierung, Dokumentation und Sicherheit fest. Am 1. Januar 2010 wird die neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wirksam und löst ihr Vorgängermodell EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab.
Die neue Richtlinie verlangt verschärfte Brandschutz-Sicherheitsanforderungen für Maschinen. Um Risiken von vornherein zu minimieren, sollen Gefahren so weit wie möglich eliminiert werden. Je nachdem, mit welchen Gefährdungen der Hersteller rechnet, muss die Maschine künftig – soweit es ihre Abmessungen zulassen – die Anbringung leicht zugänglicher Feuerlöscher ermöglichen oder mit einem integrierten Feuerlöschsystem ausgerüstet sein. Minimax bietet effektive, abgestimmte Brandschutzkonzepte.
Bei einem offenen Brand ist in der Entstehungsphase mit einer schnellen Ausbreitung zu rechnen. Die automatische Früherkennung von Bränden steht daher an vorderster Front. Die intelligenten, plattformbasierenden und mikroprozessorgesteuerten UniVario Industriebrandmelder von Minimax sind 24 Stunden hellwach: Dank eines modularen Konzepts und moderner Signalverarbeitungstechniken detektieren sie anwendungsspezifisch und sind in allen Bereichen einsetzbar.
Argotec Löschanlagen sorgen für eine schnelle automatische Löschung durch die Inertgase Kohlendioxid oder Argon. Sie löschen völlig rückstandsfrei, dreidimensional und sind elektrisch nicht leitend. Damit ermöglichen sie eine Minimierung von Maschinenschäden und Betriebsunterbrechungen.
Auch gibt es Situationen, in denen die Löschanlage nicht automatisch auslösen soll, beispielsweise bei Wartungsarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Maschine. Hier bietet Minimax mit der automatischen Zwangsblockierung der Löschanlage eine einmalige Lösung und einen großen Beitrag zum Personenschutz: Durch eine Sicherheitssteuerung entsprechend der Sicherheitskategorie 3 nach EN 13849-1 wird beim Öffnen der Gehäusetüren die Ansteuerung zur Löschanlage automatisch unterbrochen. Sie muss nicht zuvor durch einen Mitarbeiter manuell ausgeschaltet werden. So kann bei geöffneter Tür kein unbeabsichtigtes Auslösen der Löschanlage erfolgen und Personen sind nicht gefährdet.